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Immobilienkauf in Spanien: wichtige Dokumente

Nota simple, Escritura, NIE und Vollmacht: ein Überblick über Unterlagen, die beim Kauf einer Immobilie in Spanien häufig eine Rolle spielen.

Inhalt dieses Beitrags
  1. NIE: die Ausländer-Identifikationsnummer
  2. Nota simple: der Grundbuchauszug
  3. Vorvertrag und Escritura
  4. Vollmacht für die Unterzeichnung
  5. Weitere Unterlagen
  6. Was sollte übersetzt werden?

Wer aus Deutschland eine Immobilie in Spanien kauft, bekommt es mit Dokumenten zu tun, die es so im deutschen Recht nicht gibt oder die anders heißen. Ein Überblick über die wichtigsten Unterlagen hilft, den Ablauf besser einzuschätzen und rechtzeitig zu klären, was übersetzt werden sollte.

NIE: die Ausländer-Identifikationsnummer

Für den Kauf brauchen Käuferinnen und Käufer in der Regel eine NIE (Número de Identidad de Extranjero). Sie wird für die Kaufurkunde, Steuern und Verträge mit Versorgern benötigt. Beantragt wird sie bei spanischen Behörden oder über das Konsulat.

Nota simple: der Grundbuchauszug

Die Nota simple ist ein Auszug aus dem spanischen Eigentumsregister (Registro de la Propiedad). Sie zeigt, wem die Immobilie gehört und ob Belastungen wie Hypotheken eingetragen sind. Viele Käufer lassen sie übersetzen, um vor der Unterschrift genau zu verstehen, was eingetragen ist.

Vorvertrag und Escritura

Häufig wird zunächst ein privatschriftlicher Vorvertrag geschlossen, oft mit einer Anzahlung (contrato de arras). Die eigentliche Übertragung erfolgt mit der notariellen Kaufurkunde, der Escritura pública de compraventa. Sie wird anschließend im Eigentumsregister eingetragen. Wer nicht ausreichend Spanisch spricht, sollte sich den Inhalt vorab erläutern lassen oder eine Übersetzung anfertigen lassen.

Vollmacht für die Unterzeichnung

Wer beim Notartermin in Spanien nicht selbst anwesend sein kann, erteilt oft eine notarielle Vollmacht (poder notarial). Wird sie in Deutschland beurkundet, ist für die Verwendung in Spanien meist eine Apostille erforderlich und gegebenenfalls eine Übersetzung. Die genauen Anforderungen nennt der spanische Notar.

Weitere Unterlagen

  • Energieausweis (certificado de eficiencia energética)
  • Nachweise über die Grundsteuer (IBI) und die Gemeinschaftskosten der Eigentümergemeinschaft
  • bei Neubauten Unterlagen zur Bezugsfertigkeit
  • Finanzierungsunterlagen, wenn eine Bank beteiligt ist

Was sollte übersetzt werden?

Das hängt davon ab, wofür Sie die Dokumente brauchen: zum eigenen Verständnis, für die deutsche Bank, das Finanzamt oder für eine Erbschaftsangelegenheit. Nennen Sie bei der Anfrage den Verwendungszweck. Dann lässt sich klären, ob eine einfache oder eine vereidigte Übersetzung sinnvoll ist.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

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ÜBER DIE AUTORIN

Marta Caballero

Juristin und Übersetzerin, seit 2000 selbständig. Studium der Rechtswissenschaften in Alicante, Aufbaustudium Deutsches Recht in Mannheim, Übersetzen und Dolmetschen in Granada. In Spanien vereidigt.

Mehr über mich

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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