Juristische Terminologie in zweisprachigen Verträgen
Warum Begriffe aus dem deutschen und dem spanischen Recht selten eins zu eins passen und wie Kanzleien Terminologie in zweisprachigen Verträgen konsistent halten.
Inhalt dieses Beitrags
Ein Vertrag in zwei Sprachen ist mehr als ein Text und seine Übersetzung. Beide Fassungen sollen dieselben Rechte und Pflichten beschreiben, obwohl sie auf Begriffe aus zwei Rechtsordnungen zurückgreifen. Genau hier entstehen die meisten Missverständnisse.
Begriffe ohne direkte Entsprechung
Viele Rechtsbegriffe sehen auf den ersten Blick gleich aus, haben aber eine andere Reichweite. Die deutsche GmbH und die spanische Sociedad Limitada erfüllen eine ähnliche Funktion, unterscheiden sich aber in Organen, Formvorschriften und Haftungsfragen. Die Prokura hat im spanischen Recht kein exaktes Gegenstück; je nach Zusammenhang kommt eine allgemeine Vollmacht (poder general) in Betracht, die eigens beschrieben werden muss. Und „Kündigung“ kann im Spanischen je nach Vertragsart und Grund als resolución, rescisión oder desistimiento erscheinen.
Eine wörtliche Übertragung führt in solchen Fällen leicht zu einer Fassung, die zwar verständlich klingt, rechtlich aber etwas anderes sagt. Deshalb wird für jeden Begriff geprüft, welche Funktion er im Vertrag hat, und eine Lösung gewählt, die im jeweiligen Rechtssystem trägt. Wo nötig, steht der Originalbegriff in Klammern dahinter.
Konsistenz über den ganzen Vertrag
Definierte Begriffe sollten in beiden Fassungen durchgehend gleich übersetzt werden. Wird „Vertragsgegenstand“ einmal als objeto del contrato und später als contenido del contrato wiedergegeben, entsteht Auslegungsspielraum, den niemand wollte. Ein kurzes Projektglossar zu Beginn spart später Rückfragen.
- Definitionen und wiederkehrende Formulierungen vorab festlegen
- kanzleieigene Glossare und frühere Fassungen bereitstellen
- klären, welche Fassung im Streitfall maßgeblich ist
Änderungen in der Verhandlung
In laufenden Verhandlungen ändern sich Klauseln oft mehrfach. Wichtig ist, dass beide Fassungen denselben Stand haben. Klar bezeichnete Versionen, Änderungsmodus und Kommentare helfen dabei, Anpassungen in der zweiten Sprache sauber nachzuführen, ohne den ganzen Vertrag neu zu übersetzen.
Fazit
Gute zweisprachige Verträge entstehen, wenn Übersetzung und juristische Arbeit Hand in Hand gehen. Je früher Terminologie, maßgebliche Fassung und Versionsstände geklärt sind, desto weniger Nacharbeit fällt am Ende an.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.